[518]Quergurt, ein senkrecht zur Längenachse eines Gewölbes gespannter Gurtbogen (s. Bogen, S. 137), durch den das Gewölbe an einzelnen Stellen entweder nur verstärkt oder gleichzeitig in Felder eingeteilt wird.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 518.