Rügefrist
[240] Rügefrist, die Frist zur Geltendmachung eines rechtlichen Mangels; bei den Antragsverbrechen die Frist, in der der Antrag auf Strafverfolgung gestellt werden muß. Versäumnis der Frist hat den Verlust des Rügerechts (durch »Verschweigen«) zur Folge.