[214]Rūbrum (lat., »das Rote«), kurze Inhaltsangabe als Aufschrift (bei Aktenstücken etc.); die an die Spitze eines amtlichen Schriftstückes, einer Eingabe etc. gestellte Bezeichnung der Sache (vgl. Rubrik). Rubrikat, der im R. Genannte.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 214.