Rūbrum

[214] Rūbrum (lat., »das Rote«), kurze Inhaltsangabe als Aufschrift (bei Aktenstücken etc.); die an die Spitze eines amtlichen Schriftstückes, einer Eingabe etc. gestellte Bezeichnung der Sache (vgl. Rubrik). Rubrikat, der im R. Genannte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 214.
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