[590] Rampe (franz., Ausfahrt), flache, meist durch Bodenanschüttung hergestellte, zur Auf- und Abfahrt von Wagen, zum Transport von Vieh etc. dienende schiefe Ebene, die gewöhnlich abgepflastert und seitlich durch Böschungen oder Futtermauern begrenzt, im letztern Fall auch meist mit Geländern eingefaßt ist. Die Rampen werden im Hochbau zur An- und Abfahrt, wohl auch aus Symmetrierücksichten meist doppelt angelegt, geschweift und mit 121/2 Proz. Steigung, im Eisenbahnbau bei Wegübergängen, Verladestellen u. dgl. meist gerade und mit ähnlichen Steigungen angeordnet. Im Festungsbau heißt R. oder Appareille die schräg ansteigende Ausfahrt zu Wällen und Geschützbänken; im Bühnenwesen das Gestell, dessen Lampenreihe die vordere Bühne von untenher beleuchtet, daher Rampenfieber (fälschlich Lampenfieber).