[595] Rangieren (franz., spr. rangsch-, »ordnen«), das ordnungsmäßige Zerlegen und Zusammenstellen der Eisenbahnzüge, das namentlich beim Güterverkehr einen großen Teil des innern Betriebsdienstes ausmacht. Die ankommenden Güterzüge werden zerlegt in die Hauptwagengruppen, als: Ortsgut, Übergang auf andre Linien, Privatanschlüsse; und diese zum Teil wieder in Untergruppen, so namentlich das Ortsgut für die Ankunftsstation in die Gruppen für den Stückgutverkehr, für Rohgut, Vieh und sonstige besondere Verkehrsplätze, wie z. B. Hafengleise u. a. Die abgefertigten und von andern Richtungen übernommenen Wagen werden nach Bahnrichtungen und Stationsfolge geordnet. Alle diese Bewegungen erfolgen durch Vorziehen und gruppenweise bewirktes Zurückstoßen in zahlreiche Gleise mittels der Lokomotive, oder (neuerdings mehr und mehr) durch Zuhilfenahme der Schwerkraft mittels Ansteigung der Ausziehgleise ( oder Rangierköpfe), oder mittels Einlegung von Ablaufbergen (Eselsrücken), über die eine Lokomotive die Wagen hinüberdrückt, oder endlich bei geeigneten Geländeverhältnissen durch fortlaufende Neigung des ganzen Rangierbahnhofs. Bei zweckmäßiger Gleisanordnung kann die Anwendung der Lokomotive bis auf das einmalige Heranbringen der Züge ganz oder fast ganz erspart und das im ersten Fall unvermeidliche Hin- und Herfahren der Wagenreihen wesentlich eingeschränkt oder ganz beseitigt werden. Vgl. Rangierbahnhöfe.