Rechtlosigkeit

[663] Rechtlosigkeit, Zustand, in dem keine feste und gesicherte Rechtsherrschaft vorhanden ist, wie bei völliger Unkultur oder Anarchie, oder worin einem oder wenigen Allein berechtigten eine Klasse unbedingt unterworfener Menschen gegenübersteht, wie in despotisch regierten Staaten; dann Zustand, in dem eine untergebene Person von der Willkür einer andern abhängig ist, wie der Sklave; endlich Verlust oder Schmälerung der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehre (s. Ehre).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 663.
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