[685] Refaktĭe (holländ., franz. Réfaction), ein Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreise, den der Käufer wegen der bei gewissen Waren vorkommenden Unreinigkeiten beanspruchen kann. Ob und wieviel als Vergütung für die schadhaften und unbrauchbaren Teile gefordert werden kann, richtet sich nach dem Vertrag oder dem Handelsgebrauche des Ortes, wo der Verkäufer zu erfüllen hat (Handelsgesetzbuch, § 380). Im Eisenbahnwesen versteht man unter Refaktien Rückvergütungen auf die tarifmäßig gezahlte Fracht an gewisse Versender (s. Eisenbahntarife, S. 541).