[741] Reichspostflagge, die Nationalflagge, die in einem in der Mitte des weißen Streifens kreisrund erweiterten Felde das gelbe Posthorn mit der Kaiserkrone darüber enthält. Deutschen, dem Reiche nicht gehörigen Schiffen, die im Auftrage der Reichspostverwaltung die Post befördern und an Bord haben, ist es gestattet, neben der Nationalflagge als besonderes Abzeichen diese Postflagge im Großtop zu heißen. Auch dürfen sie die Postflagge als Gösch auf dem Bugspriet führen. S. Tafel »Deutsche Flaggen« (im 4. Bd.).