[780] Rekreditīv, auch Rekredentialschreiben (lettres de récréance), Antwort auf das Abberufungsschreiben (lettres de rappel), die einem scheidenden Gesandten von dem fremden Staatsoberhaupt, bei dem er beglaubigt war, übergeben wird; zuweilen auch soviel wie Abberufungsschreiben; vgl. Gesandte.