Reservelazarette

[820] Reservelazarette, zur Ergänzung der nicht ausreichenden Garnisonlazarette beim Ausbruch eines Krieges nach Art dieser letztern errichtete Lazarette zur Aufnahme der vom Kriegsschauplatz eintreffenden Verwundeten und Kranken. Für alle R. gelten die für die Friedenslazarette festgesetzten Bestimmungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 820.
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