Reunionsklage

[839] Reunionsklage, die Klage, die da, wo Dismembrationsverbote bestehen (vgl. Dismembration), von dem Anerben eines Bauerngutes gegen den Erwerber oder dritten Besitzer eines wegveräußerten Gutsbestandteiles erhoben werden kann. Die R. geht auf die Herausgabe des zur Ungebühr veräußerten Teiles jenes Bauerngutes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 839.
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