Reziprōk

[858] Reziprōk (lat.), wechselseitig, gegenseitig: Reziprozität, Wechselseitigkeit, Gegenseitigkeit. Zwei Begriffe bezeichnet man als zueinander r., wenn der eine durch den andern vollständig ersetzt wird, in demselben Sinne redet man von reziproken Urteilen. Z. B. sind die Begriffe: »gleichwinkliges Dreieck« und »gleichseitiges Dreieck« r. und ebenso die beiden Urteile: »ein gleichseitiges Dreieck hat gleiche Winkel« und: »ein gleichwinkliges Dreieck hat gleiche Seiten«. Zwei Zahlen heißen zueinander r., wenn sie miteinander multipliziert als Produkt die Einheit oder Eins geben, z. B., 1/4 und 4, n und 1/n, tgφ und cotφ.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 858.
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