Rolle [4]

[67] Rolle (im Auge), s. Text zur Tafel »Auge II«. – In den Gebieten, in denen das französische Prozeßrecht galt, wurde R. (rôle) im Zivilprozeß das Register genannt, in das die bei Gericht anhängigen Prozesse eingetragen wurden. Im französischen Zivilprozeß wurde für die Verhandlung der einzelnen Sachen nicht von vornherein ein bestimmter Termin festgesetzt, vielmehr erfolgte deren Ausruf (s. d.) auf Grund eines Auszuges aus der R. Ein derartiges Verfahren wird Rollenverfahren genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 67.
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