[190]Rotūlus (lat., Rotul, Rotel), ein BündelAkten; auch das Verzeichnis derselben. Zeugenrotulus, ehedem die unter gerichtlicher Autorität gefertigte Zusammenstellung von Zeugenaussagen; daher rotulieren, dieselben auszeichnen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 190.