Rundgesang

[263] Rundgesang, zum geselligen Gesang bestimmtes Lied, in dem der Anfang oder Schluß jeder Strophe vom ganzen Chor, das übrige aber von einem einzelnen Sänger gesungen wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 263.
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