[647]Sävitĭen (lat.), grobe Mißhandlungen, die, wenn sie vom Ehemann der Ehefrau gegenüber begangen werden, nach evangelischem und staatlichem Eherecht einen Scheidungsgrund bilden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 647.