[761] Schießplatz, das Gelände für Schießübungen, besonders der Artillerie; Schießplätze für Scheibenschießen heißen Schieß-, Scheibenstand, Stand, in Österreich Schießstätte. Vgl. »Schießstandsordnung« vom 7. Oktober 1904 (Berl. 1904) und Artikel »Schießdienst« und »Truppenübungsplatz«.