Schlußstein

[880] Schlußstein, der in dem Scheitel eines Gewölbbogens oder Gewölbes befindliche, zuletzt eingesetzte Wölbstein, durch den die beiden Schenkel des Bogens vereinigt werden, das Gewölbe geschlossen wird und die Konstruktion Trag-, bez. Standfähigkeit erhält. Beim Spitzbogen pflegt der S. fortzufallen oder in zwei zerlegt zu werden, indem eine Fuge im Bogenscheitel liegt; im Backsteinbau ist dies Regel. Bei Gewölben tritt an Stelle des Schlußsteines manchmal, z. B. wenn in Kirchen Glocken durch das Gewölbe ausgezogen werden sollen, ein Schlußring. Vgl. Bogen und Gewölbe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 880.
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