[880] Schlußstein, der in dem Scheitel eines Gewölbbogens oder Gewölbes befindliche, zuletzt eingesetzte Wölbstein, durch den die beiden Schenkel des Bogens vereinigt werden, das Gewölbe geschlossen wird und die Konstruktion Trag-, bez. Standfähigkeit erhält. Beim Spitzbogen pflegt der S. fortzufallen oder in zwei zerlegt zu werden, indem eine Fuge im Bogenscheitel liegt; im Backsteinbau ist dies Regel. Bei Gewölben tritt an Stelle des Schlußsteines manchmal, z. B. wenn in Kirchen Glocken durch das Gewölbe ausgezogen werden sollen, ein Schlußring. Vgl. Bogen und Gewölbe.