Schnellfeuer

[927] Schnellfeuer, beschleunigtes, aber nicht ungezieltes Feuer, gegen gute Ziele und in schnell vorübergehenden Gefechtsmomenten angewendet, vgl. Magazinfeuer. Das Exerzierreglement für die Infanterie vom 29. Mai 1906 kennt den Ausdruck S. nicht mehr; die Schnelligkeit des Feuers richtet sich stets nach den Gefechtsverhältnissen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 927.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: