[92] Schutzschilde, in allen Heeren eingeführte stählerne Schilde zum Schutz gegen feindliche Feuerwirkung, an Schiffs- und Küstengeschützen in verschiedener Gestalt (s. Tafel »Geschütze III u. IV«, Fig. 1, und Textfigur zu Artikel »Panzerschilde«) eingeführt, insbesondere auch für alle modernen Schnellfeuerfeldgeschütze als unumgänglich notwendig erkannt und je nach der Güte des Materials und der zu erwartenden Wirkung in verschiedener Stärke eingeführt. Für den Festungskrieg sind S. für den einzelnen Infanteristen in Form von Stahlblenden mit Schießscharte (Infanterieschilde) vorgesehen, die, auf der Brustwehr aufgestellt, den Mann gegen feindliches Infanteriefeuer schützen.