Schutzwagen

[93] Schutzwagen, bei Personenzügen mit mehr als 50 km Geschwindigkeit der erste Wagen hinter der Lokomotive, darf der Sicherheit halber nicht mit Personen besetzt werden. Bei Zügen mit mehr als 40 km Geschwindigkeit ist ein Schutzabteil vorgesehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 93.
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