[252] Seegefahr, der Zustand der Gefährdung, in dem sich Schiff, Mannschaft, Passagiere und Ladung während einer Seereise befinden, ferner ein ihnen drohendes und sie schädigendes Ereignis auf See (Seesturm, Seeraub u. dgl.), endlich der dadurch verursachte Schade. S. Artikel »Nur für Seegefahr«.
Meyers-1905: Nur für Seegefahr