[300]Seifensteuer, eine innere Aufwandsteuer auf Seife. Sie bestand früher in England, 187378 in Frankreich und besteht zurzeit noch in Holland mit 10 Gulden von 100 kg u. einem Jahresertrag von ca. 2 Mill. Gulden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 300.