[425]Sichtwechsel, ein Wechsel (s. d.), dessen Zahlungszeit auf Sicht (gegen Sicht, auf Vorzeigung, auf Wiedersicht, a vista etc.) festgesetzt ist, der also jederzeit verfallen sein soll, wenn er vorgezeigt wird.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 425.