Sichtwechsel

[425] Sichtwechsel, ein Wechsel (s. d.), dessen Zahlungszeit auf Sicht (gegen Sicht, auf Vorzeigung, auf Wiedersicht, a vista etc.) festgesetzt ist, der also jederzeit verfallen sein soll, wenn er vorgezeigt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 425.
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