[576] Soldatenpostsendungen, Briefe, Postanweisungen und Pakete an Soldaten des Landheers und der Marine (s. die Textbeilage »Portotarif« im 16. Bd.) innerhalb des Reichspostgebiets und im Verkehr des letztern mit Bayern und Württemberg, soweit diese Sendungen nicht rein gewerbliche Angelegenheiten des Empfängers betreffen und nicht an Militärpersonen im Orts- oder Landbestellbezirke des Aufgabepostorts gerichtet sind. Auf S. finden die Bestimmungen über Portovergünstigungen Anwendung. Von den S. sind zu unterscheiden die Marinebriefsendungen (s. d.).