[773]Spolĭenklage (lat. Remedium spolii), durch das kanonische Recht ins gemeine Recht übergegangene Klage auf Rückgabe des widerrechtlich entzogenen Besitzes. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist dieser Ausdruck unbekannt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 773.