Spolĭenklage

[773] Spolĭenklage (lat. Remedium spolii), durch das kanonische Recht ins gemeine Recht übergegangene Klage auf Rückgabe des widerrechtlich entzogenen Besitzes. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist dieser Ausdruck unbekannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 773.
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