[799] Sprungweises Vorgehen, Vorwärtsbewegung von Schützenlinien im wirksamen feindlichen Feuer, bestehend in einem Vorstürzen eines Teils der Schützen (Zug, Gruppen) in die nächste Feuerstellung. Die Länge des Sprunges und die Stärke der springenden Abteilung richten sich nach Gelände und Verlusten. Im Notfall muß vorwärts gekrochen werden, auch einzeln.