Staatsbetrieb

[808] Staatsbetrieb, der staatliche Betrieb von solchen Unternehmungen, die mehr oder weniger einen privatwirtschaftlichen Charakter tragen. Derselbe kann ganz auf dem Boden des freien Wettbewerbes stehen (Domänen, Forsten, Bergwerke), oder er ist im finanziellen Interesse (z. B. bei dem Tabakmonopol) oder aus allgemeinen Verwaltungsgründen monopolisiert oder regalisiert. Vgl. Aufwandsteuern und Regalien.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 808.
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