Staatshandbuch

[809] Staatshandbuch (Staatsadreßbuch, Staatskalender), Namensverzeichnis der Beamten eines Staates, insbes. die amtliche Darstellung eines Hof- und Staatswesens unter Ausführung aller oder doch der höhern Staats- und Hofbeamten unter Hinzufügung genealogischer und statistischer Notizen. Wahrscheinlich ist der französische »Almanach royal« (1679 von dem Buchhändler Laurent Houry in Paris gegründet) der Vorläufer der Staatshandbücher. Im 18. Jahrh. erschienen ähnliche Almanache nach und nach in allen, selbst den kleinsten europäischen Staaten sowie in den verschiedenen Gebieten des damaligen Deutschen Reiches. Die ersten darunter waren: das »Namensregister für die vereinigten Niederlande« (1700), der »Preußisch-brandenburgische Staatskalender« (seit 1704), der »Regensburger Komitialkalender« (seit 1720), der »Kursächsische Staatskalender« (seit 1728), der englische »Royal calendar« (seit 1730) etc. Auch der »Gothaische Genealogische Hofkalender nebst diplomatisch-statistischem Jahrbuch« ist hier zu nennen. Seit 1885 erscheint das »Staats-, Hof- und Kommunalhandbuch des Reichs und der Einzelstaaten« von Kürschner. Jetzt werden für die meisten europäischen Staaten amtliche Staatshandbücher herausgegeben, z. B. für Preußen das »Handbuch über den königlich preußischen Hof und Staat«; ein »Handbuch für das Deutsche Reich« gibt das Reichsamt des Innern heraus (Berl. 1876 ff.). In England erscheint seit 1864 »The Statesman's Year-book« (jetzt hrsg. von J. S. Keltie).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 809.
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