Stauer

[876] Stauer, ein Unternehmer in Seehäfen, der mit seinen Schauerleuten (s. d.) das Löschen und Laden der Schiffe besorgt. Stauerlohn: seine Bezahlung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 876.
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