[76] Strafdienst, im deutschen Heere kleinere Disziplinarstrafen gegen Gefreite und Gemeine, besteht in Strafwachen und in Strafexerzieren, das außer der Reihe, gewöhnlich in feldmarschmäßigem Anzug 1/2 oder 1 Stunde, ausgeführt werden muß. Weiteres s. Disziplinargewalt, S. 59.