Strafdienst

[76] Strafdienst, im deutschen Heere kleinere Disziplinarstrafen gegen Gefreite und Gemeine, besteht in Strafwachen und in Strafexerzieren, das außer der Reihe, gewöhnlich in feldmarschmäßigem Anzug 1/2 oder 1 Stunde, ausgeführt werden muß. Weiteres s. Disziplinargewalt, S. 59.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 76.
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