Suggestīvfragen

[191] Suggestīvfragen (eingehende Fragen), verfängliche Fragen des Richters an den Angeklagten oder an Zeugen, die so gestellt werden, daß die von letztern erst anzugebenden Tatsachen schon von dem Richter in die Frage hineingelegt werden; nach moderner Rechtsanschauung unstatthaft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 191.
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