[244]Synodālexamen, in der kath. Kirche die Prüfung der auf Seelsorgsämter anzustellenden Geistlichen durch die vom Bischof mit päpstlicher Vollmacht ernannten Synodalexaminatoren.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 244.