[284]Tägliche Lieferung, im Lieferungsgeschäft (s. d.) derjenige Kauf, bei dem der Käufer berechtigt ist, bis zu einem bestimmten Termin an jedem Tage die Lieferung zu fordern.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 284.