Tagebuch

[282] Tagebuch, soviel wie Journal (s. Buchhaltung, S. 539). Bei der doppelten Buchführung paßt die Bezeichnung T. nur dann, wenn die Übertragungen aus den Vorbüchern täglich erfolgen, wie dies bei der französischen Buchhaltung geschieht. Über die Tagebücher der Mäkler s. Mäkler.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 282.
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