[529] Tiefbau, Gesamtbezeichnung für die Arbeiten des Bauingenieurs, namentlich im städtischen Bauwesen, zum Unterschied vom Hochbau, der Sache des Architekten ist. Vgl. Esselborn, Landsberg, Wegele und Willmann, Lehrbuch des Tiefbaues (2. Aufl., Leipz. 1907). T. heißt auch ein bergmännischer Abbau mit Hilfe künstlicher Wasserhaltung sowie jeder unter dem Stollen getriebener oder ein in der größten Tiefe unter dem Stollen stehender Bau mit Ausförderung der Wasser, Mineralien, Berge etc. mittels Maschinen. T. kann auch selbständig stattfinden ohne jede Stollenanlage.