[572] Tischgelder, im deutschen Heere Geldzuschüsse, im Frieden bis monatlich 9 Mk., für die am gemeinsamen Mittagstisch teilnehmenden unverheirateten Leutnants, dürfen auch an aus dienstlichen Gründen nicht am gemeinsamen Mittagstisch teilnehmende Leutnants und an Offizieraspiranten gezahlt werden.