[667]Transportausweis, der amtlich ausgestellte Schein, der den Ausweis über auf dem Transport befindliche und einer besondern Steuer- oder Zollkontrolle unterstellte Waren gibt (vgl. Passierzettel).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 667.