Transportausweis

[667] Transportausweis, der amtlich ausgestellte Schein, der den Ausweis über auf dem Transport befindliche und einer besondern Steuer- oder Zollkontrolle unterstellte Waren gibt (vgl. Passierzettel).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 667.
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