Ultimātum

[884] Ultimātum (neulat.), bei diplomatischen Verhandlungen die Schlußerklärung des einen Teiles, an der er unwiderruflich festzuhalten gesonnen sei, in der Regel verbunden mit der Angabe einer kurzen Frist, innerhalb deren Antwort gewärtigt wird. Die Nichtbeantwortung oder Verwerfung des Ultimatums hat in der Regel den unmittelbaren Abbruch der diplomatischen Verhandlungen und unter Umständen die Kriegserklärung zur Folge.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 884.
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