Ultrarote und ultraviolette Strahlen

[885] Ultrarote und ultraviolette Strahlen, die schwächer als die roten, resp. stärker als die violetten brechbaren Strahlen (s. Dispersion). Sie sind unsichtbar, können aber, die einen durch ihre Wärmewirkung (Infrarote oder Wärmestrahlen), die andern durch ihre chemische Wirkung (chemische Strahlen) nachgewiesen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 885.
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