[888] Umlagen (Auflagen oder Umlagesteuern) heißen wegen ihrer besondern Form der Veranlagung (Umlegung, Verteilung einer gegebenen Summe nach bestimmten Maßstäben auf die einzelnen Mitglieder) die Repartitionssteuern (s. d.), insbes. die direkten, in Form von Zuschlägen zu den Staatssteuern erhobenen Gemeindesteuern. Im gleichen Sinne wird auch von Kreis- und Distriktsumlagen gesprochen.