[184] Virement (franz., spr. wīr'māng, V. de parties), das Ab- und Zurechnen der Kaufleute, auch das Überweisen einer Schuldpost an Dritte; im Staatshaushalt die (oft ungesetzliche) Übertragung einer Summe von einem Titel des Budgets auf einen andern. Vgl. Revirement und Budget.