[298]Wagenladungsgüter im Gegensatz zu den Stückgütern solche Transportgegenstände, die in ganzen Wagenladungen aufgegeben und versandt werden und für die der Wagenladungstarif (im Gegensatz zum Stückguttarif) erhoben wird.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 298.