[318]Waisenpflegerinnen, obrigkeitlich bestellte Frauen, die den Gemeindewaisenrat (s. d.) in der Beaufsichtigung der im Kindesalter stehenden Mündel u. in der Überwachung weiblicher Mündel unterstützen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 318.