Wartschild

[393] Wartschild, ein ganz leerer, farbloser Schild, der von dem Inhaber wegen eines zu erwartenden Wappens geführt wird. So führte das kurfürstliche Haus von Hannover, das 1692 die Kurwürde, aber erst 1777 ein Reichserzamt mit dem dazugehörigen Wappen dauernd erlangte, in der Zwischenzeit einen ledigen W.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 393.
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