Wildgärten

[629] Wildgärten (Tiergärten), fest umzäunte Flächen von geringer Ausdehnung, in denen Wild zu wissenschaftlichen Zwecken oder als Zierde gehalten wird. S. auch Wildpark.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 629.
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