Zinsgarantie

[950] Zinsgarantie, die Gewähr, daß das in einem Unternehmen angelegte Kapital wenigstens zu einem bestimmten Zinsfuß rentiere, mit der Maßgabe, daß der Garantierende bei geringerer Einträglichkeit für den Fehlbetrag aufkomme; wurde in mehreren Ländern angewandt, um Private zum Bau von Eisenbahnen anzureizen, so namentlich in Rußland und Frankreich.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 950.
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