Zug um Zug

[1010] Zug um Zug, Bezeichnung für solche Geschäfte, bei denen die Leistung des einen Beteiligten nur gegen gleichzeitige Leistung des andern erfolgen muß.[1010]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1010-1011.
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