Zuschlagssteuern

[1027] Zuschlagssteuern (Zuschläge), die Steuern, die in Prozenten von bestehenden Steuern noch über diese hinaus erhoben werden. Diese spielen in mehreren Ländern eine wichtige Rolle im Gemeindehaushalt (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1027.
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