[1048] Zwischenplatz (Mittelplatz, Mittelort), im Wechselwesen der dritte Ort, nach dem Wechsel remittiert oder trassiert werden in der Absicht, nach einem andern Orte hin eine Zahlung zu machen, bez. eine Summe zu empfangen. Man wählt einen solchen Z. dann aus, wenn bei gegebenem Stande der Wechselkurse Zahlung oder Einkassierung über denselben vorteilhafter ist als der unmittelbare Wechselverkehr.